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   VG Bayreuth, 27.09.2022 - B 1 K 21.1057   

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VG Bayreuth, 27.09.2022 - B 1 K 21.1057 (https://dejure.org/2022,43082)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 27.09.2022 - B 1 K 21.1057 (https://dejure.org/2022,43082)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 27. September 2022 - B 1 K 21.1057 (https://dejure.org/2022,43082)
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Volltextveröffentlichung

  • BAYERN | RECHT

    WaffG § 45 Abs. 2 S. 1, WaffG § ... 4 Abs. 1 Nr. 2, WaffG § 5 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b und c; AWaffV § 13 Abs. 1 S. 1; WaffG § 41 Abs. 1 und 2; SprengG § 34 Abs. 2, SprengG § 27 Abs. 3 Nr. 1, SprengG § 8 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, SprengG § 8a Abs. 2 Nr. 5
    Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnis wegen Unzuverlässigkeit

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • VGH Bayern, 24.01.2019 - 21 CS 18.1579

    Waffenbesitzverbot

    Auszug aus VG Bayreuth, 27.09.2022 - B 1 K 21.1057
    § 5 WaffG konkretisiert den Begriff der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit für den gesamten Geltungsbereich des WaffG und gilt deshalb auch in Bezug auf erlaubnisfreie Waffen und Munition (vgl. BayVGH, B.v. 1.2.2021 - 24 ZB 19.1086 - juris Rn. 8; B.v. 15.10.2020 - 24 ZB 18.1159 - juris Rn. 9; B.v. 24.1.2019 - 21 CS 18.1579 - juris 10).

    Ein solches Verbot ist insbesondere geboten, wenn der Adressat nicht die erforderliche Zuverlässigkeit nach § 5 WaffG besitzt (vgl. BayVGH, B.v. 24.1.2019 - 21 CS 18.1579 - juris 10).

  • BVerwG, 26.03.1996 - 1 C 12.95

    Waffenrecht: Verwertungsverbot im Bundeszentralregister getilgter Straftaten

    Auszug aus VG Bayreuth, 27.09.2022 - B 1 K 21.1057
    Das vorsätzliche Überlassen einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe stellt sich darüber hinaus gemäß § 52 Abs. 3 Nr. 7 WaffG als Straftat dar, die als solche regelmäßig als gröblicher Verstoß gegen das Waffengesetz gewertet wird (vgl. BVerwG, U.v. 26.3.1996 - 1 C 12.95 - juris Rn. 25; BayVGH, B.v. 21.11.2016 - 21 ZB 15.931 - juris Rn. 10; Gade, WaffG, 3. Aufl. 2022, § 5 Rn. 31b).
  • VGH Bayern, 24.02.2016 - 21 ZB 15.1949

    Widerruf von Waffenbesitzkarten wegen nicht ordnungsgemäßer Aufbewahrung

    Auszug aus VG Bayreuth, 27.09.2022 - B 1 K 21.1057
    Bereits eine nur äußerst kurzfristige Nachlässigkeit im Umgang mit Schusswaffen kann genügen, um diese Gegenstände in die Hände Nichtberechtigter gelangen zu lassen (vgl. BayVGH, B.v. 24.2.2016 - 21 ZB 15.1949 - juris Rn. 20).
  • VGH Bayern, 21.11.2016 - 21 ZB 15.931

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit - Strafbefehl wegen unerlaubten Waffenerwerbs

    Auszug aus VG Bayreuth, 27.09.2022 - B 1 K 21.1057
    Das vorsätzliche Überlassen einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe stellt sich darüber hinaus gemäß § 52 Abs. 3 Nr. 7 WaffG als Straftat dar, die als solche regelmäßig als gröblicher Verstoß gegen das Waffengesetz gewertet wird (vgl. BVerwG, U.v. 26.3.1996 - 1 C 12.95 - juris Rn. 25; BayVGH, B.v. 21.11.2016 - 21 ZB 15.931 - juris Rn. 10; Gade, WaffG, 3. Aufl. 2022, § 5 Rn. 31b).
  • BVerwG, 22.08.2012 - 6 C 30.11

    Waffen; Munition; Erwerbsverbot; Besitzverbot; erlaubnispflichtige Waffen;

    Auszug aus VG Bayreuth, 27.09.2022 - B 1 K 21.1057
    Die Rechtmäßigkeit eines solchen ergibt sich aber auch aus § 41 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WaffG, der sich auf "die tatsachengestützte fehlende Vertrauenswürdigkeit des Betroffenen im Hinblick auf die persönlichen Voraussetzungen" (BVerwG, U.v. 22.8.2012 - 6 C 30/11 - juris Rn. 36) stützt.
  • BVerwG, 31.01.2008 - 6 B 4.08

    Zuverlässigkeit i.S. des Waffengesetzes

    Auszug aus VG Bayreuth, 27.09.2022 - B 1 K 21.1057
    Die Risiken, die mit jedem Waffenbesitz verbunden sind, sind nur bei solchen Personen hinzunehmen, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen (st. Rspr vgl. z.B. BVerwG, B.v. 31.1.2008 - 6 B 4.08 - juris Rn. 5; BVerwG, B.v. 2.11.1994 - 1 B 215.93 - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 02.11.1994 - 1 B 215.93

    Anspruch auf Erteilung einer Waffenhandelserlaubnis - Bindung an die Beurteilung

    Auszug aus VG Bayreuth, 27.09.2022 - B 1 K 21.1057
    Die Risiken, die mit jedem Waffenbesitz verbunden sind, sind nur bei solchen Personen hinzunehmen, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen (st. Rspr vgl. z.B. BVerwG, B.v. 31.1.2008 - 6 B 4.08 - juris Rn. 5; BVerwG, B.v. 2.11.1994 - 1 B 215.93 - juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 22.12.2014 - 21 ZB 14.1512

    Waffenrecht; waffenrechtliche Unzuverlässigkeit; nicht sorgfältige Verwahrung von

    Auszug aus VG Bayreuth, 27.09.2022 - B 1 K 21.1057
    Eine dahingehende Lebenserfahrung oder ein entsprechender Rechtssatz, dass erst ab einem weiteren Verstoß eine negative Zukunftsprognose gerechtfertigt ist, besteht nicht (BayVGH, B.v. 20.5.2015 - 21 ZB 14.2236 - juris Rn. 11; B.v. 22.12.2014 - 21 ZB 14.1512 - juris Rn. 12).
  • VGH Bayern, 04.12.2013 - 21 CS 13.1969

    Waffenrecht; Waffenbesitzkarte; Jagdschein; Widerruf; Einziehung;

    Auszug aus VG Bayreuth, 27.09.2022 - B 1 K 21.1057
    Nach § 36 Abs. 1 Satz 1 WaffG hat derjenige, der Waffen oder Munition besitzt, die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhandenkommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen (vgl. BayVGH, B.v. 4.12.2013 - 21 CS 13.1969 - juris Rn. 15).
  • VGH Bayern, 16.09.2008 - 21 ZB 08.655

    Antrag auf Zulassung der Berufung; keine ernstlichen Zweifel; Waffenrecht;

    Auszug aus VG Bayreuth, 27.09.2022 - B 1 K 21.1057
    Dabei ist in Anbetracht des vorbeugenden Charakters der gesetzlichen Regelungen und der erheblichen Gefahren, die von Waffen und Munition für hochrangige Rechtsgüter ausgehen, für die gerichtlich uneingeschränkt nachprüfbare Prognose nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG keine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit erforderlich, sondern es genügt, dass bei verständiger Würdigung aller Umstände eine gewisse Wahrscheinlichkeit für einen nicht ordnungsgemäßen Umgang mit Waffen und Munition besteht (BayVGH, B.v. 16.9.2008 - 21 ZB 08.655 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 04.03.2021 - 24 ZB 20.3095

    Waffenbesitz- und Erwerbsverbot für erlaubnisfreie und erlaubnispflichtige Waffen

  • BVerwG, 06.12.1978 - 1 C 7.77

    Verhinderung der Waffenführung durch Nichtberechtigte - Sinn und Zweck der

  • BVerwG, 17.08.1994 - 1 B 134.94

    Umfang einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis für Inhaber eines Jagdrechtsscheins

  • VGH Bayern, 20.05.2015 - 21 ZB 14.2236

    Aufbewahrung eines geladenen Revolvers in der Schublade eines Nachtkästchens

  • VGH Bayern, 15.10.2020 - 24 ZB 18.1159

    Erwerbs- und Besitzverbot erlaubnisfreier Waffen und Munition im Anschluss an die

  • VGH Bayern, 01.02.2021 - 24 ZB 19.1086

    Erfolglose Klage gegen unbefristete Untersagung des Erwerbs und des Besitzes

  • VG München, 12.05.2021 - M 7 K 18.2637

    Widerruf der Waffenbesitzkarte wegen Unzuverlässigkeit

  • VG Köln, 29.04.2010 - 20 K 567/09

    Widerruf einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis aufgrund der Verwahrung von

  • VG München, 26.04.2023 - M 7 S 23.1898

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit - auch für erlaubnisfreie Waffen - bei

    Zu dem hier erweitert verhängten Verbot, mit fremden Waffen in zulässig erlaubnisfreier Art auf zugelassenen Schießstätten unter der Kontrolle einer Schießaufsicht den regelrechten Schießsport auszuüben, gebe es zwischenzeitlich auch ein unmittelbar anwendbares Präzedenzverfahren (VG Bayreuth, U.v. 27.9.2022 - B 1 K 21.1057).
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